Dynamische Verweisung

Der Verfassungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung (siehe VfSlg. 3149/1957, 6290/1970,  7085/1973,  7241/1973)  dynamische  Verweisungen  auf  Normen  einer anderen  Rechtsetzungsautorität  als  verfassungswidrig  erachtet,  dynamische Verweisungen auf Normen derselben Rechtsetzungsautorität jedoch als grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig angesehen (vgl. VfSlg. 12.947/1991); dies freilich unter der  Voraussetzung,  dass  in  der  verweisenden  Norm  das  Verweisungsobjekt ausreichend  bestimmt  festgelegt  ist  (vgl.  VfSlg.  10.311/1984,  12.080/1989, 12.947/1991, 14.606/1996) und die verwiesene Norm in einem den österreichischen Gesetzblättern  vergleichbaren  Publikationsorgan  kundgemacht  und  dabei  auf  die Fundstelle hingewiesen wurde (vgl. VfSlg. 12.293/1990, aber auch VfSlg. 2750/1954, 3130/1956, 5320/1966).